Im Mittelpunkt der Überlegungen zum Jugendschutz steht die Idee, Kinder und Jugendliche bestmöglich vor Gefahren zu bewahren und ihre Eigenverantwortlichkeit zu fördern und auszubauen. Junge Menschen sollen vor schädlichen Einflüssen auf ihre körperliche, geistige und soziale Entwicklung geschützt werden. Die Jugendschutzbestimmungen betreffen alle jungen Menschen. Gleichzeitig nehmen sie auch die Erziehungsberechtigten, Lehrenden, Pädagogen/innen oder Unternehmer/innen in die Pflicht. Gemeinsam mit erwachsenen Bezugspersonen sollen Kinder und Jugendliche so Stück für Stück lernen, Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen.

Die Gesetze, die die Jugendschutzbestimmungen betreffen, sind in der Kompetenz der Bundesländer. Das bedeutet, dass jedes Bundesland über die konkreten Bestimmungen im Gesetz selbst entscheidet. Grundsätzlich gilt: Junge Leute müssen sich immer an die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes halten, in dem sie sich momentan aufhalten. Mit 2019 gelten in Österreich erstmals weitestgehend einheitliche Bestimmungen zum Alkohol- und Tabakkonsum sowie zu den Ausgehzeiten.

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